Bikeleasing

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Beim Bikeleasing ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer, zahlt die monatlichen Raten und überlässt das Fahrzeug an seine/n Arbeitnehmer/in. Durch die Möglichkeit der Barlohnumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.

Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Das Fahrrad dient selbstverständlich auch der privaten Nutzung.

Bei Fragen kontaktiere uns gerne:
Telefon: 0781-727223
Mail: info@sport-kuhn.de

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Deine Vorteile

Vorteil
Hochwertiges Dienstrad
100% Privatnutzung möglich
Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
Steuervorteil durch Gehaltsumwandlung
Eigenes Wunschrad ohne Markenbindung
Umfangreiches Versicherungspaket
Verbesserung der Gesundheit
Verbesserung der eigenen CO²-Bilanz

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